Die praxisnahe Ausbildung zum Therapiebegleithund/Päddog richtet sich an Therapeuten, Pädagogen und Pflegekräfte, die ihren Hund professionell einsetzen möchten. Die Ausbildung verschafft Einsatzmöglichkeiten von Hunden
Dass Hunde eine positive Wirkung auf Menschen haben können, ist mehrfach nachgewiesen. Hunde können gesundheitliche Erfolge erzielen und somit für eine anhaltend höhere Lebensqualität des Menschen sorgen. Bereits in den 60er Jahren wurde erkannt, dass Hunde auch in der Therapie unterstützend wirken können. Seitdem nimmt die Tiergestützte Therapie immer mehr Raum ein. Während Angehörige und Therapeut:innen an ihre Grenzen stoßen, schafft der Hund neue Wege um Erfolge zu erzielen.
Doch wie gelingt der professionelle Einsatz von Hunden? Welche Rolle darf der Hund einnehmen? Ist er wirklich ein Therapeut auf vier Pfoten oder womöglich nur ein Medium, welches sinnvoll und artgerecht eingesetzt werden muss? Um dies zu vermitteln, bietet CANIS eine praxisnahe, fachlich fundierte Ausbildung mit hohen Qualitätsstandards an.
Der eigentlichen Schulung wird eine Veranstaltung vorgeschaltet, die es den Teilnehmenden ermöglicht, einen Einblick in das jeweilige Tätigkeitsfeld und in die Art der Ausbildung und Arbeit zu erhalten. Eine Entscheidung, sei es durch den Teilnehmenden oder durch CANIS, wird erst nach Absolvieren dieser Veranstaltung getroffen. Die Ausbildung zum Therapiebegleithund/Päddog verläuft über einen Zeitraum von mehreren Monaten und erfolgt durch die Teilnahme an Workshops und Seminaren. In dieser Zeit werden die Teilnehmenden intensiv sowohl in den Bereichen Körpersprache und Kommunikation Mensch/Hund, Hundeverhalten, Lernverhalten des Hundes, als auch in den theoretischen Grundlagen der tiergestützten Arbeit und den zahlreichen Einsatzmöglichkeiten im sozialen Bereich weitergebildet. Die Mensch-Hund-Teams werden auf den jeweiligen Arbeitsbereich umfassend vorbereitet und die Stärken der Teams herausgearbeitet. Für noch effektiveres Arbeiten ist die Teilnehmenden-Anzahl ab dem Herbst 2024 auf 12 Personen pro Ausbildungsgang begrenzt. Der Ausbildungsgang startet sofern die Mindestteilnehmer:innenzahl von 8 Personen erreicht ist.
Als Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung gilt außerdem folgendes Kriterium:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in einem therapeutischen, pädagogischen/sozialen oder medizinisch/pflegerischen Arbeitsbereich.
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