Allgemeine Geschäftsbedingungen für das CANIS-Studium, die Mantrailingtrainer-Ausbildung, die Therapiebegleithunde-Ausbildung sowie für die einzelnen Seminare, Praktika, Workshops, Hundewanderungen, Reisen und sonstigen Veranstaltungen (allgemein: Leistungen).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen CANIS und dem/der Student/in, dem/der Auszubildenden, Seminar-, Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. auf der Homepage von CANIS, den Vertragsunterlagen zum CANIS-Studium und den verschiedenen CANIS-Ausbildungen oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die im Prospekt und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. CANIS behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf des CANIS-Studiums, der Ausbildungen, des Seminars, Praktikums, Workshops, der Reise oder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich CANIS vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. CANIS ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Die Kosten für die Abschlussprüfung sind in der Studiengebühr und in der Mantrailingtrainer-Ausbildungsgebühr nicht enthalten. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet CANIS nicht, das der/die Teilnehmer/in die Prüfung besteht.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung für Veranstaltungen/Reisen bei CANIS per E-Mail, Brief oder Fax kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer/in verbindlich zustande und der/die Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, bei Reisen eine Buchungsbestätigung sowie diese AGB von CANIS. CANIS verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung zum Studiengang oder einer Ausbildung bei CANIS kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Studenten/in oder dem/der Auszubildenden zustande. CANIS verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung und dem Fragebogen vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.
§ 3 Bezahlung
Die Kosten für den Studiengang/Ausbildungen bzw. die Veranstaltungen sind im Prospekt und auf der Homepage aufgeführt. Für das CANIS-Studium/die Ausbildungen gehen dem Teilnehmer nach Vertragsabschluss Zahlungspläne zu. Die Zahlungen der/des Studenten/in bzw. der/des Auszubildenden sind laut persönlich ausgestelltem Zahlungsplan ohne erneute Zahlungsaufforderung zu leisten. Die Zahlung ist spätestens 12 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Reisen gilt vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung: Sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten, höchstens jedoch EUR 250,-. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Etwaige Reiseunterlagen erhält der/die Reisende nach Zahlungseingang rechtzeitig vor Reiseantritt. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich CANIS vor.
§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Ver-anstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
für das CANIS-Studium:
bei Veranstaltungen, die zum Ablauf des CANIS-Studiums gehören:
Alle Buchungen von Veranstaltungen, die zum Studienablauf zählen, sind verbindlich. Umbuchungen und Stornierungen sind zu folgenden Bedingungen möglich.
bei Veranstaltungen (keine Reisen; keine Veranstaltungen, die zum Studienablauf gehören):
bei Ausbildungen (Mantrailingtrainer und Therapiebegleithunde):
Der/die Teilnehmer/in kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis/Ausbildungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. CANIS kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
bei Reisen:
Der/die Teilnehmer/in kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteinehmer/in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/in und der/die Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten in Höhe von 40 EUR. CANIS kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungen auf eine andere Reise des aktuellen Reiseprogramms von CANIS sind kostenpflichtig. Umbuchungen sind nur bis 6 Wochen vor Reisebeginn möglich, die Kosten für eine Umbuchung betragen 40 EUR. CANIS empfiehlt unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
§ 5 Rücktritt durch CANIS
CANIS kann vom Vertrag zurücktreten:
Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
§ 6 Kündigung bei Reisen wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, so können sowohl CANIS als auch der/die Teilnehmer/in die Reise kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CANIS für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. CANIS verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den/die Teilnehmer/in zurück zu befördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von CANIS und dem/der Teilnehmer/in je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem/der Teilnehmer/in zur Last.
§ 7 Reisepreisänderungen
CANIS ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises ist nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten und der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung des Reisepreises ist von CANIS mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises zu versehen. Die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilt CANIS unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurück treten. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sein/ihr Recht innerhalb von 10 Tagen nach CANIS‘ Erklärung über die Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung CANIS gegenüber geltend zu machen.
§ 8 Studienpreisänderungen/Ausbildungspreisänderungen
CANIS ist berechtigt, den Preis für den Studiengang/den Ausbildungsgang nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Studienpreises/Ausbildungspreises ist nur berechtigt, wenn damit einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung des Studienpreises/Ausbildungspreises ist von CANIS mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Studienpreises/Ausbildungspreises zu versehen. Die Änderung des Studienpreises/Ausbildungspreises oder eine Änderung einer wesentlichen Leistung des Studienganges/der Ausbildung teilt CANIS unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung des Studienpreises/Ausbildungspreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung des Studienganges/der Ausbildung kann der/die Student/in bzw. der/die Auszubildende vom Vertrag zurück treten. Der/die Student/in bzw. der/die Auszubildende ist verpflichtet, sein/ihr Recht innerhalb von 10 Tagen nach CANIS‘ Erklärung über die Änderung des Studienpreises/Ausbildungspreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung des Studienganges/der Ausbildung CANIS gegenüber geltend zu machen.
§ 9 Voraussetzung zur Teilnahme an den Leistungen von CANIS
Die Teilnehmer haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Sollten die Teilnehmer im Rahmen einer CANIS-Ausbildung oder des CANIS-Studiums Praktika bei anderen Institutionen absolvieren müssen, müssen die Teilnehmer über einen ausreichenden Versicherungsschutz ihrerseits verfügen.
§ 10 Haftung von CANIS
CANIS haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt werden.
Daneben gilt bei Reisen ferner:
Für alle Schadensersatzansprüche gegen CANIS und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CANIS für Sachschäden pro Kunde und Reise mit maximal der dreifachen Höhe des Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen CANIS ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich zu dieser, eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so er-bringt CANIS insoweit Fremdleistungen. CANIS haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die dem Teilnehmer ge-genüber ausdrücklich hin zu weisen ist. Bei Reisen mit besonderen Risiken, z. B. mit Expeditionscharakter, übernimmt CANIS im Hinblick auf diese Risiken (z. B. planmäßige Programmdurchführung) keine Haftung. CANIS haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. CANIS haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.). CANIS haftet nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reisevertrag genannten vor Ort erbracht und/oder vermittelt werden.
§ 11 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
Bei Reisen ist der/die Teilnehmer/in ferner verpflichtet, seine/ihre Beanstandung(en) unverzüglich CANIS oder den Reisebegleitern zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der/die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.
§ 12 Gewährleistung
CANIS weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/die Teilnehmer/in es nicht schuldhaft unterlassen hat, CANIS einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/die Teilnehmer/in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/die Teilnehmer/in CANIS eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von CANIS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 13 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende
Der/die Teilnehmer/in ist für die Einhaltung der durch CANIS mitgeteilten Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen/ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von CANIS bedingt sind.
§ 14 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 16 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 17 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Neumünster (Amtsgericht) als vereinbart.
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