Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern (EU (EG) Nr. 998/2003)". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU-Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut. Eventuelle Zusatzbestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften der Länder, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Urlaubsort durchqueren müssen.
Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden (auch bestimmter Rassen und deren Mixe). So können sich zur Hundehaltung und -führung die Auflagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!
Bitte informieren Sie sich über das jeweils aktuelle Landeshundegesetz des Bundeslandes, in das Sie Ihre Reise planen!
Der EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit) ist mitzunehmen. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit einer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist). Der Hund war zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung. Die Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen. Ein Maulkorb ist mitzunehmen.
Auch nach dem BREXIT ist die Einreise nicht so kompliziert, wie viele vermuten mögen: Man braucht weiterhin den gültigen EU-Heimtierausweis. Darin dokumentiert sein muss, dass der Hund eine gültige Tollwutimpfung besitzt. Nach Angaben des Auswärtigen Amts muss die die Erstimpfung „mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben“. Der Hund muss zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und eine Bandwurmbehandlung erhalten haben (mindestens 24 Stunden und maximal 120 Stunden vor der Einreise). Beides muss ebenfalls durch den Tierarzt im Heimtierausweis dokumentiert sein. Kleiner Tipp: Wer ohnehin für die Wurmkur vor der Reise beim Tierarzt ist, lässt den Mikrochip einmal auslesen. So kann man sich Herzrasen ersparen, falls er nicht mehr ganz genau da sitzt, wo es im Heimtierausweis steht.
Zudem muss ein Dokument ausfüllt werden, in dem versichert wrd, dass der Hund nicht mitgeführt wird, um ihn zu verkaufen. Das Dokument muss auf der Reise mitgeführt werden. 4 Wochen vor Beginn der Reise versenden wir eh eine Teilnehmer:innen-Information, hier wir auch das Dokument mit versendet.
Spezielle Bestimmungen: Es gibt strikte Regeln, welche die Einreise für bestimmte Hunderassen untersagen. Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf spezifische Züchtungen (s. unten), sondern auch auf Hunde, die diesen vom Aussehen her ähneln. Da bei Nichtbeachtung heftige Strafen drohen, sollten Halter der folgenden Rassen aufpassen: Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro.
Diese Angaben sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. Trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.
www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts-/Konsulatsadressen.
www.verbraucherministerium.de – Reisen mit Haustieren; Auskünfte zu Reisen innerhalb Deutschlands und den Besonderheiten der Bundesländer sowie zum internationalen Reiseverkehr; Adressen zuständiger Veterinärbehörden.
Stand der Informationen: Januar 2023
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