Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern (EU (EG) Nr. 998/2003)". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU-Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut. Eventuelle Zusatzbestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften der Länder, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Urlaubsort durchqueren müssen.
Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden (auch bestimmter Rassen und deren Mixe). So können sich zur Hundehaltung und -führung die Auflagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!
Bitte informieren Sie sich über das jeweils aktuelle Landeshundegesetz des Bundeslandes, in das Sie Ihre Reise planen!
In Holland die normalen Einreisebestimmungen für EU-Länder. Das heißt, dass Ihr Hund zur eindeutigen Identifiierung elektronisch mit einem Chip gekennzeichnet sein muss (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip nicht dieser Norm entspricht, müssen Sie als Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen. Hunde, die ab dem 4.7.2011 neu gekennzeichnet werden, müssen zwingend mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B-Übertragung) versehen werden. Außerdem müssen Sie in den Ländern den EU-Heimtierimpfpass mitführen, der die gültige Tollwutimpfung bestätigt (nach Impfstoffherstellerangaben gültig, also bei Wiederholungsimpfungen in der Regel drei Jahre gültig). Die Erstimpfung gegen Tollwut darf beim Welpen erst mit drei Monaten erfolgen und sollte bei Einreise mindestens 21 Tage alt sein. Holland hat die alte Regelung zum Einfuhrverbot aggressiver Hunde im Jahr 2009 vorerst aufgehoben. Stattdessen sollen alle auffällig werdenden Hunde in Zukunft einem Verhaltenstest unterzogen werden – unabhängig vom Erscheinungsbild.
Man hat bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Österreich den EU-Heimtierpass mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer maximal fünf Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Die Hunde müssen durch einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einem internationalen Antigeneinheit). Handelt es sich um eine Erstimpfung eines jungen Hundes, muss diese mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Bei Dauer der Gültigkeit der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.
2012 wurden die Regelungen zur Einreise nach Großbritannien sehr vereinfacht. Sie benötigen einen gültigen EU-Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt), der Hund muss gekennzeichnet sein mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nur wenn sie vor dem 03.07.2011 gestochen wurde) mit Identifikationsnummer. Zudem braucht der Hund eine Tollwutimpfung (Der Hund muss seinen Mikrochip vor der Impfung erhalten und die Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Antritt der Reise erfolgen) und eine Bandwurmbehandlung, die 1 – 5 Tage vor der Abreise abgeschlossen sein muss. Diese Behandlung ist von Finnland, Irland, Malta oder Norwegen kommend nicht notwendig. Bluttest und Zeckenkur sind bei der Einreise aus EU-Ländern nicht mehr notwendig. Dadurch reduziert sich die Vorbereitungszeit für eine Reise von 6 Monaten (Zeit zwischen Bluttest und erlaubter Einreise ins Land) auf lediglich 21 Tage (Zeit zwischen Tollwutimpfung und erlaubtem Einreisedatum). Bei fünf oder mehr Hunden, sowie bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern gelten jedoch andere Bestimmungen. Sollte Ihr Hund nicht alle Einreisebedingungen erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass dieser unter Quarantäne gestellt wird. Des Weiteren muss der Halter in diesem Fall für die anfallenden Kosten aufkommen.
Spezielle Bestimmungen: Es gibt strikte Regeln, welche die Einreise für bestimmte Hunderassen untersagen. Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf spezifische Züchtungen (s. unten), sondern auch auf Hunde, die diesen vom Aussehen her ähneln. Da bei Nichtbeachtung heftige Strafen drohen, sollten Halter der folgenden Rassen aufpassen: Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Sehr ausführliche Informationen zur Einreise mit Hunden bietet folgende Seite: http://www.visitbritainshop.com/deutschland/artikel-und-news/mit-dem-hund-nach-grossbritannien.html
Der EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit) ist mitzunehmen. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit einer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist). Der Hund war zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung. Die Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen. Ein Maulkorb ist mitzunehmen.
Diese Angaben sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. Trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.
www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts-/Konsulatsadressen.
www.verbraucherministerium.de – Reisen mit Haustieren; Auskünfte zu Reisen innerhalb Deutschlands und den Besonderheiten der Bundesländer sowie zum internationalen Reiseverkehr; Adressen zuständiger Veterinärbehörden.
Stand der Informationen: Oktober 2024
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