Die, seit dem Jahr 2000, zum Teil neuen Hunde-Gesetze und Verordnungen der Bundesländer definieren in ihren Gesetzestexten den "gefährlichen Hund". Abschließende Gewissheit über die Gefährlichkeit eines Hundes soll ein so genannter "Wesenstest" erbringen. In den meisten Bundesländern wird der von Tierärzten entwickelte "Niedersachsentest" durchgeführt, in den übrigen Bundesländern sind es andere oder abgewandelte Testformen. Wie ist der Niedersachsentest aufgebaut, wie wird er durchgeführt und interpretiert? In Gruppen üben wir den kompletten Arbeitsgang zur Erstellung eines Wesenstests. Vom theoretischen Teil der Befragung der Hundehalter, über den praktischen Teil des vom Hund abzuleistenden Situationskataloges, bis hin zur Form des Abschlussberichtes und seiner inhaltlichen Aussage. Die praktischen Elemente des Tests werden auf Video aufgenommen und anschließend ausgewertet. Dazu können die eigenen mitgebrachten Hunde oder auch tatsächlich zu testende Hunde herangezogen werden. Anschließend werden der inhaltliche Gehalt und die tatsächliche Aussagekraft dieses Tests kritisch diskutiert. Sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen, bieten sich ferner die Diskussionspunkte der Zulassungsvoraussetzungen des Einzelnen für die Durchführung von Wesenstest sowie die jeweiligen Gesetze der Länder im Vergleich an.